von ELAG | 17. Mai 2021 | Aktuelles
Seit dem 19. Mai gilt die neueste Corona-Bekämpfungsverordnung. Es gilt weiterhin, dass Weiterbildung in Präsenz bis zu einer Inzidenz von 100 bei gleichzeitiger Anwesenheit von einer Person pro angefangenen 20 qm erlaubt ist. Diese Regel gilt auch für Weiterbildung...