Förderprogramme
ELAG / Weiterbildungsgesetz
Die ELAG ist eine der sieben anerkannten Landesorganisationen des Landes Rheinland-Pfalz und erhält ihre öffentlichen Zuschüsse auf der Grundlage des seit 1995 gültigen Weiterbildungsgesetzes. → Weiterbildungsgesetz und Durchführungsverordnung
Rheinland-Pfalz
Förderprogramme für die Weiterbildung finden Sie auf der Website des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung unter dem Schlagwort Service.
Für Integrationskurse ist das Ministerium für Familien, Frauen, Kultur und Integration unter dem Schlagwort Finanzielle Förderung zuständig. Das Ministerium unterstützt auch die Dialog- und Beratungsstelle Sprachbildung für Erwachsene mit Migrationshintergrund die zusätzlich Auskunft geben kann.
Bund
Bei Asylbewerberinnen und Asylbewerber, die weder aus einem Land mit hoher Anerkennungsquote noch aus einem sicheren Herkunftsland stammen, fördert das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge das Erwerben erster Deutschkenntnisse in sog. Erstorientierungskursen (EOK).
Europa
Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist das wichtigste Instrument der Europäischen Union zur Förderung der Beschäftigung in Europa. Er verbessert den Zugang zu besseren Arbeitsplätzen, bietet Qualifizierung und unterstützt die soziale Integration. Der ESF macht Europa in Deutschland erlebbar. Menschen, die ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern möchten, können über die einzelnen ESF-Förderprogramme des Bundes oder der Bundesländer gefördert werden.
Die ESF-Förderprogramme des Bundes werden bundesweit unter der Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU), dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) sowie dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) umgesetzt.
Die Europäische Kommission fördert soziale Projekte in Rheinland-Pfalz aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds. Die Förderung bezieht sich immer auf Zeiträume von sieben Jahren, die Förderperioden genannt werden. Die Förderperiode 2021-2028 des Europäischen Sozialfonds (ESF Plus) in Rheinland-Pfalz umfasst den Zeitraum vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2028. Für die ESF Plus-Förderung des Bundes werden insgesamt rund 2,2 Mrd. Euro an europäischen Mitteln zur Verfügung stehen und Rheinland-Pfalz erhält rund 120,5 Millionen Euro. Damit ist der ESF für die rheinland-pfälzische Arbeitsmarktpolitik von besonderer Bedeutung. Weitere Hinweise finden Sie hier: https://esf.rlp.de/.
Für die Abfederung der Auswirkungen der Corona-Krise wurde 2021 europaweit „REACT-EU“ aufgelegt. Hier weisen wir insbesondere auf den Förderbereich „Förderung des digitalen Wandels in Bildung und Weiterbildung“ hin.
Aktuelles
Im Zuge eines Kooperationsprojekts der ELAG mit der LEB und der KEB wurde ein Leitfaden zu alternativen Geschäfts- und Finanzierungsmodellen in der Weiterbildung erarbeitet. Hier werden einerseits auch alle öffentlichen Förderstränge noch einmal vorgestellt, aber auch alternative Möglichkeiten (Fundraising, Crowdfunding) analysiert. Der Leitfaden steht zum Download zur Verfügung.