Arbeiten am Schreibtisch

Teillockdown und die Auswirkungen auf die Weiterbildung

Gemäß der 12. Corona-Bekämpfungsverordnung sind Veranstaltungen unter Beachtung des Hygienekonzeptes für außerschulische Bildungsmaßnahmen und Aus-, Fort- und Weiterbildung (mit Ausnahme von Ferienbetreuungsmaßnahmen und Jugendfreizeiten) vom 2.11.2020 derzeit erlaubt. Gleichzeitig gibt es jedoch Vorgaben von den Landeskirchen und den Kommunen, die vorrangig zu behandeln sind.

Die Links zu den entsprechenden Seiten führen daher zu detaillierten Angaben:

Wichtig sind die landeskirchliche Vorgaben:

Bitte beachten Sie unbedingt auch mögliche kommunale Vorgaben in Hotspot-Gebieten!

Aktualisiert am 5. November 2020
Kategorie: Aktuelles