Gemäß der 12. Corona-Bekämpfungsverordnung sind Veranstaltungen unter Beachtung des Hygienekonzeptes für außerschulische Bildungsmaßnahmen und Aus-, Fort- und Weiterbildung (mit Ausnahme von Ferienbetreuungsmaßnahmen und Jugendfreizeiten) vom 2.11.2020 derzeit erlaubt. Gleichzeitig gibt es jedoch Vorgaben von den Landeskirchen und den Kommunen, die vorrangig zu behandeln sind.
Die Links zu den entsprechenden Seiten führen daher zu detaillierten Angaben:
- Corona-Bekämpfungsverordnung
- Hygienekonzept für außerschulische Bildungsmaßnahmen und Aus-, Fort- und Weiterbildung auf der Grundlage der 12. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz
- Für den Musikbereich gibt es das gesonderte Hygienekonzept Musik
Wichtig sind die landeskirchliche Vorgaben:
Bitte beachten Sie unbedingt auch mögliche kommunale Vorgaben in Hotspot-Gebieten!