Das neue Infektionsschutzgesetz ist in Kraft getreten und greift erstmalig ab dem 24. April 2021:
Hier ist auch die Erwachsenenbildung explizit erwähnt, die sich an den Vorgaben für die Schulen orientieren, mit einer Option von Präsenzunterricht (bis Inzidenz 100), Wechselunterricht (ab Inzidenz 100) und einem Verbot von Präsenzunterricht ab Inzidenz 165 (immer mit den entsprechenden 3-Tages-Werten).
In einer vorherigen Version hatten wir die Testpflicht für Kurse formuliert. Diese Einschätzung war falsch, sie gilt für die Erwachsenenbildung nicht, wäre aber sicher sinnvoll, wenn Menschen aus unterschiedlichen Haushalten in Präsenz zusammenkommen.
Die aktuelle Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes finden Sie hier:
Außerdem gibt es erläuternde Hinweise vom MWWK:
Im Moment gibt es noch einige widersprüchliche Einschätzungen, insbesondere für Sprach-, Alpha- und Grundbildungskurse. Die ELAG klärt derzeit noch einige Fragen. Wichtig ist aber immer, dass Sie auch mit Ihren Kommunen vor Ort im Kontakt sind.