25. Corona-Bekämpfungsverordnung

Seit dem 19. August 2021 gilt die neueste Corona-Bekämpfungsverordnung in Rheinland-Pfalz. Diese enthält keine Veränderungen hinsichtlich der Möglichkeiten für Präsenzveranstaltungen in der Erwachsenenbildung. Daher gelten nach wie vor folgende Regelungen:

  • die Maskenpflicht nach § 1 Abs. 3 Satz 4 mit der Maßgabe, dass eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) oder eine Maske der Standards KN95/N95 oder FFP2 oder eines vergleichbaren Standards zu tragen ist; die Maskenpflicht entfällt am Platz, soweit der Veranstalter entweder das Abstandsgebot nach § 1 Abs. 2 Satz 1 oder die Testpflicht nach § 1 Abs. 9 für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer vorsieht,
  • die Pflicht zur Kontakterfassung nach § 1 Abs. 8 Satz 1.

Das Abstandsgebot nach Satz 2 Nr. 1 kann durch einen freien Sitzplatz zwischen jedem belegten Sitzplatz innerhalb einer Reihe sowie vor und hinter jedem belegten Sitzplatz gewahrt werden.

Aktualisiert am 24. August 2021
Kategorie: Aktuelles